datenschutz

Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen ähnlich wie Ärzte einer Schweigeplicht nach dem HPG, d.h. absolute Diskretion steht im Rahmen meiner Ausübung an erster Stelle. Dies verbietet die Weitergabe von Informationen an Dritte ohne Einverständnis des Betreffenden und bedarf einer vorherigen schriftlichen Schweigepflichtentbindung seitens des Patienten. Das heißt außerdem:

  1. Heilpraktiker haben ihre Helfer, Praktikanten und Assistenten über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies in schriftlicher Form festzuhalten.
  2. Heilpraktiker haben die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch gegenüber ihren Familienangehörigen zu beachten.
  3. Heilpraktiker dürfen vertrauliche Patientendaten nur dann weitergeben, wenn die Patienten sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
  4. Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen.

Bei Selbstzahlern gehen die Informationen nicht einmal an Krankenkassen oder sonstige Institutionen (Arbeitgeber, Behörden, Ärzte), sie verlassen nicht einmal den Raum.

telefonPsychotherapie Marcus Barthold
Heilpraktiker für Psychotherapie
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0163-6297735 | Mailanfrage

anfahrtPsychotherapie Marcus Barthold
Heilpraktiker für Psychotherapie
Henriettenstraße 51 | 09112 Chemnitz