Selbstzahler

In meiner Praxis sind Sie als Patient Selbstzahler, d.h. eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt derzeit noch nicht. Diese Investition, die auf den ersten Blick vielleicht als Nachteil erscheint, lohnt sich für Sie in mehrfacher Hinsicht. Mit Ihrer Entscheidung für eine privat bezahlte Therapie gehen Sie ganz bewusst in die eigene Verantwortung für Ihre Gesundheit und für Ihre persönliche Weiterentwicklung. Im Vergleich zu einer Behandlung bei einem Kassen-Therapeuten entfallen für Sie als Selbstzahler nämlich diverse Einschränkungen, die sich aus der Bezahlung einer Therapie durch die Krankenkassen ergeben.

Ihre Vorteile als Selbstzahler im Überblick:

  • Bei Selbstzahlern spielen Formalitäten keine Rolle.
  • Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens, so z.B. bei Eintritt in eine private Krankenversicherung, bei Abschluss von Zusatzversicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung), und die Beantwortung diesbezüglicher Gesundheitsfragen.
  • Sie bekommen zeitnah einen Termin, in der Regel innerhalb weniger Tage.
  • Ich kann weitgehend flexibel auf Ihre Termin-Wünsche eingehen.
  • Sie können selbst die Anzahl und die Abstände der Konsultationen bei mir bestimmen.
  • Wir können flexibel mit einer größeren Auswahl an Therapie-Verfahren arbeiten und somit individuell für Sie das jeweils Bestmögliche finden. Damit können wir oftmals deutlich schneller vorankommen.
  • Sie bestimmen Thema, Inhalt und Ziel der Konsultationen selbst.
  • Antragsstellung und Wartezeiten für die Bewilligung einer Therapie entfallen.
  • Ebenso entfällt die Beschränkung auf ausschließlich solche Störungen, die als behandlungsbedürftig anerkannt werden. Damit können Sie bei mir in der Therapie auch solche Themen bearbeiten, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen stehen.
  • Ich unterliege der Schweigepflicht und habe keine Auskunfts-Pflicht gegenüber Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arbeitgeber.
  • Ihre privaten Aufwendungen für Therapie können Sie steuerlich geltend machen.

 

Private Krankenversicherung

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder in Ihrer Versicherungspolice. Vorrausetzung für eine etwaige Übernahme der Kosten ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden in der Regel maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind. Diese Gebührenordnung für Heilpraktiker, datiert aus dem Jahr 1985, wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Da die Vergütung den wirtschaftlichen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr entspricht, sollte im Behandlungsvertrag mit dem Patienten der erhöhte Abrechnungssatz geklärt sein.

An dieser Stelle ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Regelung der Kostenübernahme in der Verantwortung des Patienten steht und der Zustimmung durch die private Krankenkasse bedarf. Vor einer Behandlung muss die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse ausdrücklich bestätigt werden. Die Rechnung geht grundsätzlich an den Patienten und wird von ihm nach der Behandlung bar vor Ort bezahlt. Der Patient kann nach Möglichkeit die Erstattung im Rahmen seiner Abrechnung mit der privaten Krankenkasse erhalten.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Derzeit werden die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, d.h. bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Kosten.

Dennoch gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines Antrags auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, haben Sie die Möglichkeit von Ihrer Krankenkasse zu fordern, dass sie die Kosten für die Therapie übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicher zu stellen. Dazu muss der Therapeut mind. die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie vorweisen. Weisen Sie die Nichtverfügbarkeit eines Kassen zugelassenen Therapeuten nach, indem Sie sich Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (die Ihnen keinen Termin anbieten können) mit Datum notieren.

Reichen Sie die Liste zusammen mit einem formlosen Schreiben und dem Betreff "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V" bei Ihrer Krankenkasse ein. Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor:

  • "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstanden Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war." Die Notwendigkeit können Sie durch einen Arzt bestätigen lassen. (Überweisung)
  • Die Kosten werden ab Erstattungsdatum übernommen. Daher sollten Sie den Antrag auf Kostenerstattung früh stellen. Bis zur Kostenübernahme müssten Sie die Sitzungen selbst bezahlen.


Sonstige Möglichkeiten

Es gibt die Möglichkeit, Honorare an Heilpraktiker für Psychotherapie in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ bzw. „außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E). Das Finanzamt verlangt hierfür ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest. Bescheinigungen für das Finanzamt kann der Heilpraktiker für Psychotherapie zum Ende der Behandlung bzw. des Jahres stellen. Des Weiteren wird die Mitarbeitergesundheit mit bis zu 500,-€ pro Jahr gefördert und Mitarbeiter steuerlich begünstigt.

telefonPsychotherapie Marcus Barthold
Heilpraktiker für Psychotherapie
Termine nach Vereinbarung
Tel. 0163-6297735 | Mailanfrage

anfahrtPsychotherapie Marcus Barthold
Heilpraktiker für Psychotherapie
Henriettenstraße 51 | 09112 Chemnitz